Liebe Eltern, liebe Schüler,

6 Wochen Ferien liegen hinter uns und ich hoffe, dass alle sich gut erholt haben und voller Freude auf den 1. Schultag am Donnerstag, dem 02.09. warten. Folgende Regelungen gelten

  1. Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. Die Möglichkeit einer Befreiung von der Präsenzpflicht gibt es nicht.
  2. Der Rahmenhygieneplan sieht das Tragen eines medizinischen Mund-und Nasenschutzes auf den Fluren des Schulgebäudes vor. Im Unterricht und auf dem Schulhof herrscht keine Maskenpflicht.
  3. Am ersten Schultag ist es Pflicht, dass alle Schüler*innen einen PoC-Antigen-Schnelltest in der Schule durchführen. Dazu benötigen wir die Einverständniserklärung der Eltern, die Sie auf unserer Homepage finden. Bitte geben Sie diese Ihrem Kind am 1. Schultag unterschrieben mit.
  4. In den folgenden zwei vollen Unterrichtswochen finden die Tests jeweils Montag, Mittwoch und Freitag und ab der 38. KW wieder zweimal wöchentlich (dienstags und donnerstags) statt. Eine erneute Einverständniserklärung der Eltern ist dafür nicht notwendig.
  5. Schüler*innen, die geimpft oder genesen sind, müssen sich nicht testen, bringen aber am ersten Schultag einen entsprechenden Nachweis mit und tragen diesen fortan bei sich.
  6. Es ist auch weiterhin zulässig, dass die Tests mit den Materialien der Schule zu Hause durchgeführt werden. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, holen Sie die Tests bitte jeweils für die gesamte Woche im Sekretariat der Schule ab und geben Ihrem Kind den Selbstauskunftsbogen unterschrieben mit. Dieser Selbstauskunftsbogen muss an jedem Testtag erneut abgegeben werden.

Ungeteste Schüler*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen dient der langfristigen Aufrechterhaltung des Regelbetriebes am MAG.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Hein