Schulbuchbestellung Schuljahr 2025/6

Bestellung Schulbücher und Bücherlisten 2025/6

Beachten Sie bitte das Anschreiben der Schulleitung.
Bestellungen oder Zahlungen, die nach dem 23. Mai 2025 eingehen, sind Nachbestellungen ohne Anspruch auf Leihbücher. Die Nachbestellungen werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. 

1. Öffnen Sie die Bestellliste unten für das kommende Schuljahr (wenn ihr Kind jetzt in der 5. Klasse ist und in die 6. kommt, öffnen Sie das Dokument für Jahrgang 6).

2. Entscheiden Sie, welche Bücher Sie aus Teil C gegen Gebühr im Schuljahr 2025/26 leihen möchten. Die Bücher aus Teil A müssen Sie, aus Teil B können Sie selbst kaufen.

3. Füllen Sie das Bestellformular unten auf dieser Webseite aus und senden Sie es ab. Beachten Sie, dass Sie eine E-Mailadresse benötigen. Sie erhalten eine Absendebestätigung  - damit ist Ihre Bestellung eingegangen. Es folgt mit zeitlicher Verzögerung eine Bestellbestätigung auf das angegebene E-Mailkonto. Wenn Sie diese nicht bekommen, oder Sie einen Fehler bei Ihrer Bestellung bemerken, wiederholen Sie die Bestellung bitte! Es wird nur die jeweils letzte Bestellung berücksichtigt, eine Doppelbestellung ist ausgeschlossen.

4. Sofern Sie Anspruch auf eine Ermäßigung der Leihgebühr haben: Drucken Sie das Dokument Ermäßigung und senden Sie es ausgefüllt im Original an die Schule (oder Abgabe im Sekretariat). Notieren Sie unbedingt zusätzlich den Namen und die Klasse des Schülers auf dem Antrag.

5. Überweisen Sie die Leistungsgebühr (i.d.R. Anzahl der Bücher x 3,- €) bitte unverzüglich gemäß diesem Muster und achten Sie auf den korrekten Betrag!

Rückfragen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge immer gern an Stefanie Dankert: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung am Ende dieser Seite.

Häufige Fragen:

1. Bücher für zwei Schuljahre (z.B. Biologie 5/6) müssen auch für das zweite Nutzungsjahr (hier z.B. 6. Klasse) bestellt werden, obwohl die Schüler das Buch bereits im Vorjahr erhalten haben. Die Leihgebühr bezieht sich nur auf ein Schuljahr. Wird das Buch nicht für das neue Schuljahr bestellt, muss es abgegeben werden. Wird das Buch bestellt, behalten die Schüler das Buch im nächsten Schuljahr.

2. Schulwechsel, Wiederholung oder Ähnliches
Nur mit der fristgemäßen Bestellung und Zahlung sichern Sie Ihren Anspruch auf Leihbücher an dieser oder einer anderen öffentlichen Schule in Sachsen Anhalt!

Im Einzelnen:
Schulwechsel zum neuen Schuljahr bereits sicher: Bestellen Sie rechtzeitig nur an der neuen Schule.
Schulwechsel noch unklar: Bestellen Sie hier am Gymnasium, Ihr Guthaben wird ggf. erstattet oder mit der neuen Schule verrechnet.
Wiederholung bereits sicher: Bestellen Sie hier, geben Sie bei der Bestellung die Klassenstufe des Vorjahres an (wenn Ihr Kind jetzt in der 7A ist, geben sie 6A ein).
Wiederholung noch unklar: Bestellen Sie hier ohne weitere Anmerkungen, als wenn keine Wiederholung erfolgt. Im Wiederholungsfall nehmen wir die korrekte Zuordnung der Bestellung schulintern nach der Entscheidung der Notenkonferenz vor.

3. Die selbst zu kaufenden Materialen  - wie z.B. Arbeitshefte - stellt der Buchhandel bereit. In Osterburg können diese bei "Büroausstatter Engels" erworben werden: T. 03937-499622, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

4. Keine Bestätigungsmail erhalten? Bitte etwas Geduld, die Mail kann bis zu 60 Minuten später eintreffen. Eine häufigere Ursache sind Fehler bei der Eingabe der eigenen E-Mailadresse. Im Zweifel einfach ein zweites Mal bestellen - nur die zuletzt abgegebene Bestellung wird berücksichtigt.

Download der Bestelllisten (PDF):

Anschreiben der Schulleitung
Jahrgang5
Jahrgang6
Jahrgang7
Jahrgang8
Jahrgang9
Jahrgang10
Jahrgang11
Jahrgang12

Achtung Handynutzer: Bitte beachten Sie auch die Hinweise oberhalb des Bestellformulars, indem Sie nach oben scrollen! 

Liebe Eltern, liebe Schüler,

6 Wochen Ferien liegen hinter uns und ich hoffe, dass alle sich gut erholt haben und voller Freude auf den 1. Schultag am Donnerstag, dem 02.09. warten. Folgende Regelungen gelten

  1. Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. Die Möglichkeit einer Befreiung von der Präsenzpflicht gibt es nicht.
  2. Der Rahmenhygieneplan sieht das Tragen eines medizinischen Mund-und Nasenschutzes auf den Fluren des Schulgebäudes vor. Im Unterricht und auf dem Schulhof herrscht keine Maskenpflicht.
  3. Am ersten Schultag ist es Pflicht, dass alle Schüler*innen einen PoC-Antigen-Schnelltest in der Schule durchführen. Dazu benötigen wir die Einverständniserklärung der Eltern, die Sie auf unserer Homepage finden. Bitte geben Sie diese Ihrem Kind am 1. Schultag unterschrieben mit.
  4. In den folgenden zwei vollen Unterrichtswochen finden die Tests jeweils Montag, Mittwoch und Freitag und ab der 38. KW wieder zweimal wöchentlich (dienstags und donnerstags) statt. Eine erneute Einverständniserklärung der Eltern ist dafür nicht notwendig.
  5. Schüler*innen, die geimpft oder genesen sind, müssen sich nicht testen, bringen aber am ersten Schultag einen entsprechenden Nachweis mit und tragen diesen fortan bei sich.
  6. Es ist auch weiterhin zulässig, dass die Tests mit den Materialien der Schule zu Hause durchgeführt werden. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, holen Sie die Tests bitte jeweils für die gesamte Woche im Sekretariat der Schule ab und geben Ihrem Kind den Selbstauskunftsbogen unterschrieben mit. Dieser Selbstauskunftsbogen muss an jedem Testtag erneut abgegeben werden.

Ungeteste Schüler*innen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

Die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen dient der langfristigen Aufrechterhaltung des Regelbetriebes am MAG.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Hein